Die neue Grundsteuer - was kommt auf die Unternehmen zu?
Ende 2019 hat der Gesetzgeber das Grundsteuerrecht neu geregelt. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab Januar 2025 in Kraft treten, aber schon heute besteht Handlungsbedarf für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken, insbesondere für Unternehmen. So muss jedes Grundstück neu bewertet und für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Dies betrifft bundesweit rd. 36 Mio. Einheiten.
Die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland lädt am 11. August 2022 zu einer Online-Veranstaltung „Die neue Grundsteuer - was kommt auf die Unternehmen zu?“ ein.
Termin:
11. August 2022, 14:00 bis 16:00 Uhr
Inhalte:
Das Webinar gibt einen Überblick über wesentliche Aspekte der Reform sowie über verfahrensrechtliche Hinweise und geht darauf ein, welche Daten für die Grundsteuererklärung notwendig sind. Selbstverständlich wird der Referent auch auf Fragen eingehen.
Referent:
René Sobisch, Dipl.-Finanzwirt und Betriebsprüfer, Sprockhövel
Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie rechtzeitig vor dem Webinar.
Anmeldung "Die neue Grundsteuer - was kommt auf die Unternehmen zu?"