Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

Die IHK tritt dafür ein, dass Beteiligungen von Kommunen an gewerblichen Unternehmen sowie die gewerbliche Betätigung auf Geschäftsfelder der Daseinvorsorge begrenzt bleiben. Sie nutzt die Möglichkeiten der Mitwirkung im kommunalaufsichtlichen Verfahren, um eine Beeinträchtigung mittelständischer Interessen zu verhindern.