Bundesregelung Transformationstechnologien

„Bundesregelung Transformationstechnologien“ – Rechtsrahmen für Förderung von Transformationstechnologien genehmigt 

Die Regelung soll zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft dienen. Sie ist mit Mitteln in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgestattet und steht im Einklang mit dem befristeten europäischen Beihilferahmen (TCTF), wie von der Europäischen Kommission bestätigt.

 

Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden und muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen.

 

Davon profitieren können Unternehmen, die relevante Ausrüstungsgüter produzieren: Batterien, Solaranlagen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung sowie wesentliche Komponenten, die hauptsächlich als direkte Vorprodukte für die Fertigung solcher Anlagen oder die Verarbeitung unverzichtbarer Rohstoffe zur Herstellung dieser Anlagen konzipiert und eingesetzt werden.

 

Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kommission und des BMWK.

Bitte beachten. Dieser Rechtsrahmen ist noch kein Förderprogramm! In Kürze werden Förderprogramme bekannt gegeben, die innerhalb dieses Rechtsrahmen keiner gesonderten Genehmigung der EU mehr bedürfen. Wir informieren.