Der überarbeitete Entwurf der Regionalplanung für Windenergiebereiche im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis liegt vor.
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, den 2. Entwurf der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis auszulegen. Die Überarbeiung ergibt sich aus der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus Öffentlichkeit und von Verfahrensbeteiligten zum 1. Entwurf.
Im Wesentlichen sollen durch die Änderung nunmehr 93 Windenergiebereiche in einer Größenordnung von insgesamt 8.033 Hektar in den Kreisen Soest und Hochsauerlandkreis zeichnerisch festgelegt werden. Darüber hinaus werden textliche Festlegungen zur Steuerung des Windenergieausbaus ergänzt. Anlass ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes in der Region Hellweg-Sauerland.
Öffentliche Auslegung 06.01.2025 bis 05.02.2025
Während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs bis 05. Februar 2025 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zu den geänderten Planinhalten der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der Planunterlagen können digital über das Portal Beteiligung NRW abgerufen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den geänderten Planinhalten sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über Beteiligung NRW einzureichen (https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2). Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei.
Sollte Ihnen eine Eingabe über das Beteiligungsportal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Stellungnahme elektronisch per E-Mail an das Funktionspostfach sohsk-ee@bra.nrw.de oder per Post an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg.
Angebot Ihrer IHK
Für konkrete Fragestellungen zum Entwurf des Regionalplanes bieten wir halbstündige Austauschtermine an. Diese können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Franziska Fretter.
Wie geht es dann weiter?
Die Stellungnahmen werden im Anschluss durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. Über die eingegangenen Anregungen und Hinweise wird das politische Gremium, der Regionalrat Arnsberg, abwägen. Erst durch einen Feststellungbeschluss und entsprechende Bekanntmachung werden die Änderungen rechtswirksam.